Letzte Aktualisierung: 8. Dezember 2025
Die vorliegenden Allgemeinen Abonnementbedingungen (der „Vertrag“) werden zwischen der nachstehend OneStock und im jeweiligen Bestellformular genannten Firma OneStock ( OneStock ) und dem im entsprechenden Bestellformular genannten Kunden („Kunde“) geschlossen, der auf diesen Vertrag Bezug nimmt.
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde einen Auftrag mit OneStock abschließt OneStock sobald der Kunde auf die Dienste zugreift oder diese nutzt. Die in diesem Vertrag nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die ihnen in § 13 zugewiesene Bedeutung.
1.1 Zulässige Nutzung. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags OneStock dem Kunden hiermit weltweit ein nicht übertragbares, nicht exklusives und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke und in Übereinstimmung mit der von OneStock bereitgestellten OneStock über die OneStock verfügbaren technischen Dokumentation OneStock die „Dokumentation“).
1.2 Autorisierte Nutzer. Nur autorisierte Nutzer dürfen auf die Dienste zugreifen und diese nutzen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Konfiguration der Dienste gemäß der Dokumentation, für die Aktivierung der einmaligen Anmeldung (Single Sign-On) für seine Konten sowie für die Gewährleistung der Sicherheit und Richtigkeit seiner Passwörter (insbesondere der Administrator- und Benutzerpasswörter) verantwortlich. Der Kunde ist für die Einhaltung dieses Vertrags durch die autorisierten Nutzer sowie für Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße verantwortlich, die von diesen oder von anderen Personen begangen werden, die sein Konto oder seine Zugangsdaten für den Zugriff auf die Dienste nutzen. Der Kunde muss OneStock informieren, falls seine Zugangsdaten verloren gehen, gestohlen oder an einen unbefugten Dritten weitergegeben werden oder falls ein unbefugter Dritter auf die Dienste oder die Daten des Kunden zugegriffen hat.
1.3 Verbundene Unternehmen. Die verbundenen Unternehmen des Kunden dürfen die Dienste nur nutzen, wenn jedes verbundene Unternehmen im Bestellformular des Kunden ausdrücklich aufgeführt und autorisiert ist. In diesem Fall bleibt der Kunde für die Einhaltung dieses Vertrags durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.
1.4 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt:
OneStock den Zugang zum Dienst für jeden autorisierten Nutzer für die Dauer einer Untersuchung wegen missbräuchlicher Nutzung aussetzen, wobei der Kunde unverzüglich über den Dienst über den Grund für die Aussetzung informiert wird.
1.5 Lizenz zur Nutzung der Kundendaten. Der Kunde gewährt OneStock hiermit OneStock nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie und vollständig bezahlte Lizenz, die es OneStock gestattet, die Kundendaten nach Bedarf zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu übertragen und anzuzeigen, um die Dienste gemäß diesem Vertrag bereitzustellen und deren ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, insbesondere um Analysen, Empfehlungen und Wertbewertungen bereitzustellen, die darauf abzielen, die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu optimieren. Der Kunde erkennt an, dass (i) die Qualität der Dienste vom Hochladen oder der Bereitstellung der Kundendaten in den Diensten, sofern zutreffend, abhängt und (ii) OneStock Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden eingegebenen Kundendaten OneStock und sich nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Die autorisierten Nutzer sind dafür verantwortlich, die durch die Nutzung der Dienste erzielten Ergebnisse zu testen und zu überprüfen.
1.6 Haftungsbeschränkungen. OneStock haftet OneStock für Störungen der Dienste, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind oder diesen zuzuschreiben sind: (i) die Kundendaten oder die Nichtübermittlung der Kundendaten an OneStock (ii) Störungen von Telekommunikations-, Netzwerk- oder sonstigen Diensten oder Einrichtungen, die sich außerhalb der Einrichtungen von OneStock befinden OneStock (iii) Produkten, Dienstleistungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verstößen gegen diesen Vertrag oder jeglichem anderen unbefugten Zugriff oder unbefugter Nutzung durch den Kunden oder einen Dritten, der im Namen des Kunden handelt; oder (iv) Fällen höherer Gewalt oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von OneStock liegen.
1.7 Rückmeldungen und Vorschläge des Kunden. OneStock das Recht OneStock , jederzeit und ohne Einschränkung alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Kommentare und Empfehlungen des Kunden zu nutzen und umzusetzen, die sich speziell auf die Merkmale, Funktionen und Leistungen der Dienste beziehen.
2.1 Dienste von Drittanbietern. Der Kunde (und nicht OneStock) entscheidet sich für die Nutzung von Diensten von Drittanbietern, und jede Nutzung dieser Dienste von Drittanbietern unterliegt ausschließlich seiner Verantwortung und der des jeweiligen Drittanbieters. Wenn der Kunde Dienste von Drittanbietern installiert oder aktiviert, um sie zusammen mit den Diensten zu nutzen, erkennt er an, dass: (i) die Dienste von Drittanbietern nicht den Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen; (ii) OneStock jegliche Haftung in Bezug auf die Dienste von Drittanbietern OneStock ; und (iii) die Anbieter dieser Dienste von Drittanbietern im Rahmen der Interoperabilität und der Unterstützung dieser Dienste von Drittanbietern mit den Diensten Zugriff auf die Kundendaten haben können. Soweit der Kunde den Zugriff auf oder die Übermittlung seiner Daten über einen Drittanbieter-Dienst gestattet, haftet OneStock für die Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Löschung der Kundendaten durch diesen Drittanbieter-Dienst.
2.2 Professionelle Dienstleistungen. Wenn ein Bestellformular professionelle Dienstleistungen umfasst (einschließlich Kontoeinrichtung, Aktivierung, Schulung oder andere technische Dienstleistungen, die von OneStock Zusammenhang mit den Diensten erbracht werden), OneStock diese professionellen Dienstleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für professionelle Dienstleistungen von OneStock .
2.3 Testdienste. OneStock dem Kunden Testdienste bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte anbieten: (i) Ablauf der geltenden Testphase; (ii) dem Beginn eines vom Kunden gemäß einem Bestellformular abgeschlossenen Abonnements für die Dienste; oder (iii) der Kündigung der Testphase durch OneStock aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen durch Zusendung einer Kündigungsmitteilung an den Kunden, die sofort wirksam wird. DIE TESTVERSION DER DIENSTLEISTUNGEN WIRD „WIE BESEHEN“ AUSSCHLIESSLICH ZU TESTVERZWECKEN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT.
Während der Vertragslaufzeit und gemäß den vom Kunden im Bestellformular gewählten Modalitäten:
3.1 Support. OneStock autorisierten Nutzern, die vom Kunden im Bestellformular ausgewählt und in den OneStock https://www.onestock-retail.com/en/legals/request-documents/ beschrieben OneStock , Support OneStock (der „Support“); und
3.2 SLA. Für die Plattform gilt die Service-Level-Vereinbarung („SLA“) von OneStock, die unter https://www.onestock-retail.com/en/legals/request-documents/ abrufbar ist.
4.1 Zahlung. Der Kunde ist verpflichtet, OneStock in der jeweiligen Bestellung festgelegten Kosten gemäß den darin festgelegten Bedingungen an OneStock zu zahlen (der „Preis“). Alle Beträge sind in der auf dem Bestellformular angegebenen Währung ausgewiesen und zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen sind unwiderruflich, und sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Preise aus keinem Grund erstattet oder anteilig berechnet. Übersteigt der Verbrauch des Kunden das im Bestellformular angegebene Abonnementvolumen, ist der Kunde verpflichtet, die Mehrkosten zu zahlen, die gemäß den im jeweiligen Bestellformular festgelegten Tarifen berechnet werden. Im Falle einer in gutem Glauben erfolgten Anfechtung einer Rechnung (oder eines Teils davon) muss der Kunde OneStock deren Fälligkeit darüber informieren und dabei Folgendes vorlegen: (a) eine schriftliche Mitteilung; (b) eine detaillierte Beschreibung der Gründe für die Anfechtung; und (c) die Zahlung des nicht angefochtenen Teils des Rechnungsbetrags. Auf unbezahlte Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den gesamten ausstehenden Betrag oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, falls dieser niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten erhoben. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte OneStock den Zugang zum Dienst bei Nichtzahlung des Preises oder der fälligen Gebühren mit einer Frist von dreißig (30) Tagen aussetzen. Der Dienst wird von OneStock Zahlungseingang wiederhergestellt.
4.2 Preisanpassung. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich anders vereinbart: (i) können die Preise jährlich ohne vorherige Ankündigung angepasst werden, wobei diese Erhöhung den höheren der beiden folgenden Beträge nicht überschreiten darf: 2 % oder die jährliche Steigerung des für das Land des Firmensitzes des Kunden geltenden Verbraucherpreisindexes; (ii) Die Verlängerung von Aktions- oder Einmalpreis-Abonnements wird zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung OneStock preis in Rechnung gestellt; und (iii) sollte die Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften zu irgendeinem Zeitpunkt zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten oder Risiken für OneStock der Erbringung der Dienstleistungen führen oder sollten ein oder mehrere der wichtigsten Dienstleister von OneStock zusätzliche Gebühren OneStock , OneStock seine Preise erhöhen, wobei der Kunde drei Monate im Voraus darüber informiert wird. Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an OneStock zu kündigen, wobei die Kündigung sofort wirksam wird.
4.3 Steuern. Alle in diesem Vertrag genannten oder aufgeführten Beträge, Preise und Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und sonstige staatliche Abgaben (einschließlich insbesondere der Mehrwertsteuer) (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet). Der Kunde ist für die Zahlung aller auf seine Bestellungen anfallenden Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der Einkommensteuer von OneStock.
5.1 Laufzeit. Der vorliegende Vertrag tritt an dem im ersten, von den Parteien unterzeichneten Bestellformular angegebenen Datum in Kraft und bleibt für die gesamte Laufzeit aller gemäß diesem Vertrag abgeschlossenen Bestellformulare in Kraft, sofern er nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags vorzeitig gekündigt wird (die „Laufzeit“).
5.2 Laufzeit des abgeschlossenen Abonnements. Die Laufzeit jedes Abonnements ist in dem jeweiligen Bestellformular angegeben. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängern sich die Abonnements automatisch um denselben Zeitraum wie das laufende Abonnement, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des laufenden Abonnementzeitraums ihre Absicht mit, das Abonnement nicht zu verlängern. Vorbehaltlich Artikel 4.2 bleibt der während des gesamten Verlängerungszeitraums geltende Preis gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum unverändert, es sei denn, OneStock dem Kunden eine Preiserhöhung mindestens fünfundvierzig (45) Kalendertage vor Ablauf des laufenden Zeitraums schriftlich mitgeteilt.
5.3 Kündigung. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung einer der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch eine der Parteien und sofern diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung durch die nicht säumige Partei an die andere Partei behoben wird, kann die nicht säumige Partei diesen Vertrag oder den betreffenden Auftrag, je nach Fall, kündigen. Darüber hinaus kann jede Partei alle Aufträge und diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls die andere Partei (i) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens, eines Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens (oder eines gleichwertigen Verfahrens) oder einer ähnlichen finanziellen Umstrukturierung unterliegt oder sich rechtlich zu einer solchen Umstrukturierung verpflichtet, oder (ii) ihre Rechte oder Vermögenswerte zugunsten ihrer Gläubiger abtritt.
5.4 Folgen der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags erlischt der Zugang des Kunden zu den Diensten. Im Falle einer Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden gemäß Artikel 5.3 (Kündigung) hat der Kunde OneStock Preis und die Gebühren zu zahlen, die für die gekündigten Bestellscheine für die gesamte darin angegebene Abonnementlaufzeit fällig sind. Im Falle einer Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch OneStock Artikel 5.3 (Kündigung) OneStock dem Kunden anteilig den Preis und die im Voraus bezahlten Gebühren für die nicht erbrachten Dienste im Rahmen der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung geltenden Bestellscheine. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kündigung dieses Vertrags die Kündigung aller laufenden Bestellscheine zur Folge hat.
5.5 Datenübertragbarkeit und -löschung. Auf Antrag des Kunden, der innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags gestellt wird, und vorbehaltlich der Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag OneStock alle wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen OneStock , um die Kundendaten zum Zwecke ihres Exports oder Herunterladens zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist von 30 Tagen ist OneStock mehr verpflichtet, die Kundendaten aufzubewahren oder bereitzustellen, und wird alle Kopien dieser Kundendaten, die sich in seinen Systemen oder in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, löschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich oder behördlich untersagt ist.
5.6 Fortbestand. Die Abschnitte und Unterabschnitte mit den Titeln „Preise, Rechnungsstellung und Steuern“ (soweit Zahlungsverpflichtungen noch bestehen), „Wirkung der Kündigung“, „Datenübertragbarkeit und -löschung“, „Haftungsausschluss“, „Vertrauliche Informationen“, „Eigentumsrechte“, „Gegenseitige Entschädigung“, „Haftungsbeschränkung“ und „Allgemeine Bestimmungen“ bleiben auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags bestehen.
6.1 Allgemeine Erklärungen und Zusicherungen. Jede Partei erklärt und versichert: (i) dass sie eine ordnungsgemäß gegründete Gesellschaft ist, die nach den Gesetzen der Rechtsordnung, in der sie gegründet wurde, rechtsgültig besteht; (ii) dass sie über die erforderliche Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die notwendigen Befugnisse verfügt und die erforderlichen internen Genehmigungen eingeholt hat, um diesen Vertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen; (iii) dass dieser Vertrag eine gültige Verpflichtung darstellt, die rechtsverbindlich und für sie einklagbar ist; und (iv) dass die Unterzeichnung, Übermittlung und Erfüllung dieses Vertrags zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder in der Zukunft keine mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Urkunden, Urteile oder Abkommen verletzt, an denen sie beteiligt ist oder durch die sie gebunden sein könnte.
6.2 Gewährleistungen OneStock. OneStock , dass während der Laufzeit dieses Vertrags: (i) OneStock das allgemeine Sicherheitsniveau der Dienste OneStock wesentlich beeinträchtigt; (ii) die Dienste in Übereinstimmung mit allen wesentlichen Aspekten der Dokumentation funktionieren; und (iii) OneStock die allgemeine Funktionalität der Dienste OneStock wesentlich beeinträchtigt. Unbeschadet der Verpflichtungen von OneStock diesem Vertrag bestehen die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden im Falle eines Verstoßes gegen die in diesem Abschnitt 6.2 vorgesehene Gewährleistung darin, die in den Abschnitten 5.3 und 5.4 ausdrücklich vorgesehenen Rechte auszuüben oder gegebenenfalls die im SLA vorgesehenen Gutschriften zu beantragen.
6.3 Zusicherungen des Kunden. Der Kunde erklärt, versichert und verpflichtet sich: (i) dass alle im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Kundendaten von ihm oder in seinem Auftrag in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen erhoben und bereitgestellt wurden; (ii) dass er alle Rechte an den Kundendaten besitzt oder alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen für diese Kundendaten eingeholt hat, um deren Zugriff, Nutzung und Bereitstellung gemäß diesem Vertrag zu ermöglichen; (iii) dass er die Dienste nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen, diesem Vertrag und allen von OneStock bereitgestellten relevanten Unterlagen nutzt OneStock und (iv) OneStock Kundendaten zur Verfügung zu stellen, die personenbezogene Daten darstellen, die speziellen Sicherheitsvorschriften unterliegen, insbesondere und ohne Einschränkung persönliche Finanzdaten, persönliche Gesundheitsdaten, die dem HIPAA-Gesetz (Health Insurance Portability and Accountability Act) unterliegen, sowie Kreditkartendaten, die den Standards des PCI Security Standards Council und deren internationalen, insbesondere französischen oder europäischen, Entsprechungen unterliegen.
6.4 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN IN DIESEM VERTRAG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VEREINBART, ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, SEI SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI SCHLIESST IN DEM VOM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Bedarf oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie jegliche Gewährleistung, die sich aus Handelsbräuchen, Geschäftspraktiken oder der Verwendung im Handel ergibt. ONESTOCK GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH (A) DER EIGNUNG ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER DIENSTLEISTUNGEN, (B) DIE ERGEBNISSE, DIE DER KUNDE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN ERZIELEN KANN, (C) DIE TATSACHE, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN ALLEN BEDÜRFNISSEN UND ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN, ODER (D) JEGLICHE DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN.
7.1 Definition vertraulicher Informationen. „Vertrauliche Informationen“ umfassen alle Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind oder die angesichts ihrer Art und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Die vertraulichen Informationen des Kunden umfassen die Kundendaten; die vertraulichen Informationen von OneStock die Dienste; und die vertraulichen Informationen jeder Partei umfassen die Bedingungen dieses Vertrags und der Bestellscheine (einschließlich der Preise) sowie die Geschäfts- und Marketingpläne, technologischen und technischen Informationen, Produktpläne und -entwürfe, den Quellcode und die Geschäftsprozesse, die von dieser Partei offengelegt werden. Die vertraulichen Informationen einer offenlegenden Partei umfassen jedoch keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird; (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (iii) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder herangezogen wurden.
7.2 Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie auf ihre eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (und in jedem Fall mit der gebotenen Sorgfalt). Die empfangende Partei verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden und (ii) sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigt, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur an ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und verbundenen Unternehmen weiterzugeben, die (A) für die Zwecke dieses Vertrags Zugang zu diesen Informationen benötigen und (B) Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unterliegen, die mindestens den Bestimmungen dieses Vertrags entsprechen. Keine der Parteien darf die Bestimmungen dieses Vertrags an Dritte weitergeben, mit Ausnahme (1) ihrer verbundenen Unternehmen, ihrer Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer oder (2) im Rahmen einer rechtmäßigen und in gutem Glauben durchgeführten Due-Diligence-Prüfung im Hinblick auf eine Finanzierung, einer Übernahme oder einer ähnlichen Transaktion, jeweils vorbehaltlich der in diesem Vertrag vorgesehenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Die empfangende Partei haftet für jede Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch einen Dritten, dem sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen OneStock , Daten über die Nutzung und Leistung des Dienstes zu erheben und zu verwenden, um diesen zu analysieren und zu verbessern, sowie diese Daten zu allgemeinen Vergleichszwecken und für Branchenberichte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, dass alle veröffentlichten Daten aggregiert und anonymisiert sind, sodass keine Informationen offengelegt werden, die eine persönliche Identifizierung des Kunden oder seiner Nutzer ermöglichen.
7.3 Obligatorische Offenlegung. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, sie unterrichtet die offenlegende Partei vorab (soweit gesetzlich zulässig) und leistet ihr auf deren Kosten angemessene Unterstützung, falls diese die Offenlegung anfechten möchte.
8.1 Kundendaten. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten Lizenzen verbleiben alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Kundendaten im alleinigen Eigentum des Kunden.
8.2 OneStock. Zwischen den Parteien sind und bleiben alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten sowie alle Kopien, Änderungen und abgeleiteten Werke davon (einschließlich aller Ideen, Konzepte, Erfindungen, Systeme, Plattformen, Aktualisierungen, Software, Techniken, Methoden, Prozesse, Algorithmen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und anderer Technologien, Implementierungen und Informationen, auf denen die Dienste basieren) das ausschließliche Eigentum von OneStock.
8.3 Keine Lizenzgewährung. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gewährt keine der Parteien der anderen Partei eine Lizenz oder sonstige Rechte oder Ansprüche in Bezug auf vertrauliche Informationen, die Dienste oder Kundendaten.
9.1 Allgemeine Verpflichtungen. Jede Partei hat Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind, die sie unter Berücksichtigung der Art, des Zwecks und der Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Dienste sowie im Einklang mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze (wie in der DPA definiert) für angemessen hält.
9.2 Sicherheitsmaßnahmen von OneStock. OneStock ein wirtschaftlich angemessenes Informationssicherheitsprogramm ein und unterhält dieses; dieses umfasst geeignete administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen, die darauf ausgelegt sind: (a) die Sicherheit und Vertraulichkeit des Dienstes und der Kundendaten zu schützen; und (b) den versehentlichen Verlust sowie den unbefugten Zugriff, die unbefugte Nutzung, Veränderung oder Offenlegung zu verhindern, wie in den Sicherheitsmaßnahmen von OneStock beschrieben.
9.3 DPA. Die Bestimmungen der OneStock durch Verweis einbezogen und gelten für OneStock Verarbeitung personenbezogener OneStock (im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze) durch OneStock , die Teil der Kundendaten sind.
10.1 Entschädigung durch OneStock. OneStock die Verteidigung des Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“), die von einem Dritten gegen den Kunden geltend gemacht werden, weil dieser behauptet, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß diesem Vertrag die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletze, und entschädigt den Kunden für alle Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Prozesskosten, die diesem Dritten rechtskräftig zugesprochen wurden, oder Beträge, die im Rahmen eines von OneStock gemäß Artikel 10.4 geschlossenen Vergleichs gezahlt wurden.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Ansprüche, die auf folgenden Punkten beruhen oder sich daraus ergeben: (i) Kundendaten; (ii) Dienste Dritter; (iii) Dienste oder Teile bzw. Komponenten davon: (A) die in einer Weise genutzt werden, die nicht mit diesem Vertrag vereinbar ist, oder in einer Umgebung, auf einer Plattform oder mit Geräten, für die sie nicht konzipiert oder vorgesehen sind; (B) ganz oder teilweise gemäß den Spezifikationen des Kunden erstellt wurden; (C) vom Kunden oder einem in seinem Auftrag handelnden Dritten verändert oder verfälscht wurden; oder (D) mit anderen Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Inhalten oder Elementen kombiniert wurden, die nicht von OneStock bereitgestellt wurden, sofern die behauptete Rechtsverletzung ohne diese Kombination nicht stattgefunden hätte. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten ebenfalls nicht (E) für jede angeblich rechtsverletzende Handlung, die nach einer Benachrichtigung oder nach einer Änderung der Elemente fortgesetzt wird, durch die die behauptete Rechtsverletzung hätte vermieden werden können, noch (F) auf Ansprüche, die auf einem Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder seine autorisierten Nutzer beruhen oder sich daraus ergeben, wobei (A) bis (F) gemeinsam als „ausgeschlossene Ansprüche“ bezeichnet werden.
10.2 Rechtsverletzung. OneStock Informationen über eine Beschwerde wegen Verletzung oder missbräuchlicher Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums, die sich unmittelbar aus den Diensten ergibt (und nicht aus einer ausgeschlossenen Beschwerde), OneStock nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden: (i) die Dienste so ändern, dass sie keine Verletzung oder missbräuchliche Nutzung mehr darstellen; (ii) eine Lizenz einholen, die es dem Kunden ermöglicht, die Dienste gemäß diesem Vertrag weiterhin zu nutzen; oder (iii) wenn die Lösungen (i) und (ii) trotz angemessener Bemühungen von OneStock nicht realisierbar sind, OneStock das Abonnement des Kunden für die Dienste kündigen und ihm den im Voraus bezahlten Preis anteilig für die verbleibende Laufzeit des gekündigten Abonnements zurückerstatten. Die Artikel 10.1 und 10.2 legen die gesamte Haftung von OneStock den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden im Falle einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter in Bezug auf die Dienste fest.
10.3 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird OneStock alle Ansprüche verteidigen, die OneStock einem Dritten gegen OneStock geltend gemacht oder erhoben werden, (i) in denen behauptet wird, dass die Kundendaten oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen diesen Vertrag die geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen, gegen geltendes Recht, eine Verordnung oder eine Vorschrift verstoßen; oder (ii) die sich aus einer ausgeschlossenen Forderung ergeben, und wird OneStock halten und OneStock allen endgültig zugesprochenen Schadensersatzansprüchen, Anwaltshonoraren, Kosten und Aufwendungen sowie OneStock allen Beträgen freistellen, die der Kunde im Rahmen einer vom Kunden abgeschlossenen Transaktion gemäß Artikel 10.4 gezahlt hat.
10.4 Entschädigungsverfahren. Jeder Entschädigungsanspruch im Rahmen dieser Vereinbarung setzt voraus, dass die entschädigte Partei: (i) die Forderung unverzüglich schriftlich der entschädigenden Partei mitteilt; (ii) der entschädigenden Partei die ausschließliche Leitung der Verteidigung und der Beilegung der Forderung zu übertragen, wobei die entschädigte Partei auf eigene Kosten mit einem Anwalt ihrer Wahl an der Verteidigung gegen die Forderung mitwirken kann und nicht für einen Vergleich haftet, dem sie nicht schriftlich zugestimmt hat, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf; und (iii) der entschädigenden Partei jede angemessene Unterstützung auf deren Kosten gewährt.
11.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS, UNABHÄNGIG VON DER ART DER FORDERUNG ODER KLAGE (OB VERTRAGLICH, DELIKTISCH ODER ANDERWEITIG), FÜR INDIREKTE, STRAFRECHTLICHE, NEBEN-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, INSBESONDERE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, EINNAHMEVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE UND KUNDENVERLUSTE.
ONESTOCK HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERLUSTE ODER UNGENAUIGKEITEN DER DIENSTLEISTUNGEN SOWIE FÜR KOSTEN, DIE DURCH DEN ERWERB VON ERSATZTECHNOLOGIEN, -WAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN.
IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IM RAHMEN DIESES VERTRAGS, UNABHÄNGIG VON DER ART DER FORDERUNG ODER KLAGE (SEI ES AUS VERTRAG, DELIKTISCH ODER ANDERWEITIG), INSGESAMT DIE BETRÄGE, DIE AN ONESTOCK (IM FALL VON ONESTOCK) GEZAHLT WURDEN ODER VOM KUNDEN (IM FALL DES KUNDEN) IM RAHMEN DES GELTENDEN AUFTRAGS IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, SELBST WENN DIE BETROFFENE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON ALLEN ANDEREN VERTRAGSBESTIMMUNGEN UND UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES RECHTSBEHELFS.
11.2 AUSNAHMEN. DIE IN ARTIKEL 11.1 VORGESEHENEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT (i) auf die Haftung einer Partei im Falle von Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder im Falle von Vorsatz oder Betrug im Zusammenhang mit diesem Vertrag; (ii) auf die Entschädigungsverpflichtungen des Kunden gemäß Artikel 10; (iii) auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber ONESTOCK gemäß diesem Vertrag.
12.1 Beziehung zwischen dem Kunden und OneStock. Die Parteien treten als unabhängige Vertragspartner auf. Der vorliegende Vertrag begründet kein Auftrags-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Agentur- oder Arbeitsverhältnis, und der Kunde ist in keiner Weise befugt, OneStock zu verpflichten oder zu versuchen, OneStock irgendeiner Weise zu verpflichten. Nutzt der Kunde einen externen Zahlungsdienstleister, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass: (i) dieser externe Zahlungsdienstleister die Dienstleistungen nicht von OneStock erwirbt OneStock nicht an den Kunden weiterverkauft und daher nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist; und (ii) kein Vertrag zwischen OneStock dem Zahlungsdienstleister des Kunden besteht, selbst wenn die Bestellung dieses Dienstleisters vorgibt, OneStock dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten.
12.2 Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem anwendbaren Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen jeglicher Gerichtsbarkeit), und Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen der Zuständigkeit des für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts, wie nachstehend vorgesehen:
| Unternehmen OneStock | Hauptsitz des Kunden | Anwendbares Recht | Gerichtsbarkeit |
|---|---|---|---|
| OneStock | Frankreich und andere nicht genannte Regionen | Französisch | Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Toulouse |
| OneStock | Vereinigtes Königreich, Deutschland, Irland und der asiatisch-pazifische Raum | England und Wales | Gerichte von England und Wales |
| OneStock | Vereinigte Staaten, Kanada und Südamerika | Bundesstaat New York, Vereinigte Staaten | Bundesstaat New York, Vereinigte Staaten |
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich von diesem Vertrag ausgeschlossen, insbesondere hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen. OneStock berechtigt, weltweit jedes zuständige Gericht anzurufen, um Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechtsbehelfe zum Schutz oder zur Durchsetzung seiner Rechte an geistigem Eigentum geltend zu machen.
12.3 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung der Dienstleistungen oder dieses Vertrags, die auf Ursachen oder Ereignisse zurückzuführen sind, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen. Zu diesen Ursachen oder Ereignissen zählen unter anderem Brände, Explosionen, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder behördliche Vorschriften sowie Streiks oder Arbeitskämpfe, sofern diese nicht auf Verschulden oder Fahrlässigkeit der verzögerten Partei zurückzuführen sind. Ein solcher Verzögerungsgrund gilt nur so lange, wie das Ereignis außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt. Letztere verpflichtet sich jedoch, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die durch ein solches Ereignis verursachten Folgen zu begrenzen. Diese Bestimmung befreit den Kunden nicht von der Zahlung des Preises und aller gemäß diesem Vertrag fälligen Kosten, sofern OneStock die Dienstleistungen OneStock gemäß den Bestimmungen des genannten Vertrags erbringt.
12.4 Kein Verzicht. Die Tatsache, dass eine der Parteien zu einem bestimmten Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags durch die andere Partei nicht einfordert, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Partei, die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusetzen. Ein Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung späterer Verstöße.
12.5 Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und den Parteien per E-Mail zugestellt werden, wobei eine Kopie an ihre jeweiligen Postanschriften zu senden ist. Mitteilungen an den Kunden sind an die auf dem jeweiligen Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Mitteilungen an OneStock an legal@onestock-retail.com zu richten. Die Parteien können durch eine schriftliche Mitteilung gemäß den vorliegenden Bestimmungen andere Adressen benennen. E-Mail-Mitteilungen gelten mit der elektronischen Empfangsbestätigung als ordnungsgemäß zugestellt. Postsendungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt bei Erhalt, wenn sie persönlich übergeben werden; am Tag nach dem Versand, wenn sie durch einen anerkannten Expressdienst versandt werden; oder bei Erhalt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass OneStock ihm über die Dienste Mitteilungen bezüglich seines Kontos oder der Dienste zukommen OneStock , die mit ihrem Eingang als wirksam gelten.
12.6 Werbung. Der Kunde gestattet OneStock die Verwendung seines Namens und seines Logos OneStock Kundenlisten sowie OneStock Marketing- und Werbematerialien.
12.7 Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag – sei es kraft Gesetzes oder anderweitig – ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf). Jede Partei kann jedoch diesen Vertrag (einschließlich der Bestellscheine) an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder einer Veräußerung aller oder fast aller ihrer Vermögenswerte durch einfache Mitteilung an die andere Partei abtreten.
12.8 Gesamtheit der Vereinbarung. Der vorliegende Vertrag (einschließlich aller Bestellscheine und Anhänge) stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt sowie hebt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand auf. Er hat Vorrang vor allen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, die in einem Bestellformular, einer Empfangsbestätigung oder einem anderen, nicht von OneStock ausgestellten Bestelldokument enthalten sind. Ein Bestellformular des Kunden kann als Bestellformular dienen, wenn es (i) die gekauften Produkte, deren Preis und den geltenden Leistungszeitraum (die Laufzeit des Abonnements) angibt und (ii) wenn dieses Bestellformular von OneStock schriftlich akzeptiert wird OneStock z. B. durch Ausstellung einer Rechnung). Die Annahme eines Bestellformulars durch OneStock ist OneStock wirksam OneStock wenn der Kunde alle Bedingungen dieses Vertrags akzeptiert. Jede unvereinbare oder zusätzliche Bedingung, die in einem solchen Bestellformular (oder in einem Bestellformular, einer Empfangsbestätigung oder einem anderen, nicht von OneStock ausgestellten Bestelldokument) enthalten ist, wird, selbst wenn sie von OneStock akzeptiert wurde, ausdrücklich abgelehnt und ist null und nichtig. Der vorliegende Vertrag gilt ohne Änderungen oder Ergänzungen. Der vorliegende Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde und ausdrücklich auf den vorliegenden Vertrag Bezug nimmt, wobei jeder Verweis auf diesen Vertrag als Bezugnahme auf alle daran vorgenommenen Änderungen gilt.
12.9 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig angesehen werden, so gilt diese Bestimmung als nichtig, ohne dass dadurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags berührt werden, die weiterhin in Kraft bleiben.
12.10 Exportkontrolle. Durch die Nutzung der Dienste verpflichtet sich der Kunde, die geltenden Export- und Importgesetze und -vorschriften (in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen) einzuhalten. Unbeschadet des Vorstehenden (i) erklärt und garantiert der Kunde, dass er nicht auf einer von den US-amerikanischen, britischen, europäischen oder anderen Behörden erstellten Liste von gesperrten oder beschränkten Personen oder Organisationen steht noch dass er in einem Land ansässig ist, gegen das ein Embargo der US-amerikanischen, britischen, europäischen oder anderen Behörden verhängt wurde, oder dass er Staatsangehöriger eines solchen Landes ist, oder dass er von den US-amerikanischen, britischen, europäischen oder anderen Behörden als „Terrorismus unterstützend“ eingestuft wurde; und (ii) der Kunde verpflichtet sich, nicht unter Verstoß gegen ein geltendes Embargo, Verbot oder eine Exportbeschränkung auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen (und dies auch keinem seiner autorisierten Nutzer oder Dritten zu gestatten).
13.1 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bezeichnet der Begriff „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz oder die direkte oder indirekte Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.
13.2 „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet jede Person, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert wurde. Zu den autorisierten Nutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer und Beauftragte des Kunden sowie Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäftsbeziehungen unterhält.
13.3 „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Inhalte, Daten und sonstigen Informationen, die vom Kunden oder von einem Dritten im Auftrag des Kunden auf der Plattform übermittelt, hochgeladen oder anderweitig bereitgestellt werden (einschließlich aller Änderungen, die autorisierte Nutzer an diesen Daten vornehmen).
13.4 OneStock („DPA“) bezeichnet den Anhang zur Datenverarbeitung, der unter der Adresse https://www.onestock-retail.com/legals/fr-mentions-legales/dpa/ verfügbar ist.
13.5 OneStock Sicherheitsmaßnahmen OneStock bezeichnet die in Anhang 2 der OneStock-DPA aufgeführten Bestimmungen.
13.6 „Bon de Commande“ bezeichnet ein Bestellformular, das ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug nimmt, einschließlich aller dazugehörigen Nachträge und Ergänzungen, das von den Vertragsparteien (oder einem verbundenen Unternehmen) unterzeichnet wurde, in dem die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen aufgeführt sind und das durch Verweis Bestandteil dieses Vertrags ist.
13.7 „Plattform“ bezeichnet die firmeneigene Omnichannel-SaaS-Plattform von OneStock, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt wird.
13.8 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Produkte und/oder Dienstleistungen, die OneStock Kunden im Rahmen dieses Vertrags und gemäß den Angaben in einem geltenden Bestellformular bereitstellt, einschließlich der Plattform, der Dokumentation und aller Supportleistungen, die OneStock Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Bereitstellung dieser Produkte und/oder Dienstleistungen erbringt. Die „Dienstleistungen“ schließen Dienstleistungen Dritter aus.
13.9 „Drittanbieter-Dienste“ bezeichnet Online-Anwendungen und Offline-Software, die OneStock Wunsch des Kunden von einem anderen Anbieter als OneStock bereitgestellt werden und mit den Diensten interagieren.
Einsatz
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Dienstleistungen
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