Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2025
Dieser Hauptabonnementvertrag („Vertrag“) wird zwischen dem unten definierten und im jeweiligen Bestellformular aufgeführten OneStock (OneStock) und dem im entsprechenden Bestellformular genannten Kunden („Kunde“) geschlossen, der auf diesen Vertrag Bezug nimmt.
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde ein Bestellformular mit OneStock abschließt OneStock sobald der Kunde auf die Dienste zugreift oder diese nutzt. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Vereinbarung nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in Abschnitt 13 zugewiesene Bedeutung.
1.1 Zulässige Nutzung. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OneStock dem Kunden OneStock ein weltweites, nicht übertragbares, nicht exklusives und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Laufzeit auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit der dem Kunden von OneStock zur Verfügung gestellten OneStock über die Plattform OneStockabrufbaren technischen Dokumentation („Dokumentation“) sowie dieser Vereinbarung.
1.2 Autorisierte Nutzer. Nur autorisierte Nutzer dürfen auf die Dienste zugreifen und diese nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Dienste gemäß der Dokumentation ordnungsgemäß zu konfigurieren, Single Sign-On für die Konten des Kunden zu aktivieren und die Sicherheit und Richtigkeit seiner Kontopasswörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Administrator- und Benutzerpasswörter) zu gewährleisten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass autorisierte Nutzer die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten, sowie für Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße im Rahmen dieser Vereinbarung durch autorisierte Nutzer oder andere Personen, die das Konto oder die Zugangsdaten des Kunden für die Dienste nutzen. Der Kunde hat OneStock unverzüglich zu benachrichtigen, OneStock Zugangsdaten des Kunden verloren gegangen sind, gestohlen wurden oder einem unbefugten Dritten zugänglich gemacht wurden oder wenn ein unbefugter Dritter auf die Dienste oder Kundendaten zugegriffen hat.
1.3 Verbundene Unternehmen. Verbundene Unternehmen des Kunden dürfen die Dienste nur nutzen, wenn jedes autorisierte verbundene Unternehmen ausdrücklich im Bestellformular des Kunden aufgeführt ist, wobei der Kunde in diesem Fall für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich ist.
1.4 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt:
OneStock den Zugang zum Dienst für jeden autorisierten Nutzer bis zum Abschluss einer Untersuchung wegen Missbrauchs sperren, wobei OneStock den Kunden unverzüglich über den Grund für die Sperrung über den Dienst informieren OneStock .
1.5 Lizenz für Kundendaten. Der Kunde gewährt OneStock hiermit OneStock nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies und vollständig bezahltes Recht sowie die Lizenz, Kundendaten zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu übertragen und anzuzeigen, soweit dies für OneStock erforderlich ist, OneStock die Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und deren ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, einschließlich der Bereitstellung von Erkenntnissen, Empfehlungen und Wertanalysen zur Optimierung der Nutzung der Dienste durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (i) die Qualität der Dienste vom Hochladen oder anderweitigen Bereitstellen der Kundendaten in die Dienste abhängt, soweit zutreffend, und (ii) OneStock keine Verantwortung für die vom Kunden eingegebenen Kundendaten OneStock oder sich verpflichtet, deren Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Autorisierte Nutzer sind dafür verantwortlich, die Ergebnisse, die sie durch die Nutzung der Dienste erhalten, zu testen und zu überprüfen.
1.6 Haftungsbeschränkungen. OneStock keine Verantwortung oder Haftung für Störungen der Dienste, die auf Folgendes zurückzuführen sind oder damit in Zusammenhang stehen: (i) Kundendaten oder die Nichtübermittlung von Kundendaten an OneStock; (ii) Störungen bei Telekommunikations-, Netzwerk- oder sonstigen Diensten oder Geräten außerhalb der Einrichtungen OneStock; (iii) Produkten, Dienstleistungen, Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Verstößen gegen diese Vereinbarung oder anderem unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung seitens des Kunden oder eines Dritten (der im Namen des Kunden handelt); oder (iv) höherer Gewalt oder anderen Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle OneStockliegen.
1.7 Feedback. OneStock jederzeit das uneingeschränkte Recht, alle vom Kunden übermittelten Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen und Empfehlungen, die sich speziell auf die Merkmale, Funktionen und Leistung der Dienste beziehen, zu nutzen und entsprechend zu handeln.
2.1 Dienste von Drittanbietern. Der Kunde (und nicht OneStock) entscheidet sich für die Nutzung von Diensten von Drittanbietern, und jede solche Nutzung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Drittanbieters. Wenn der Kunde Dienste von Drittanbietern zur Nutzung mit den Diensten installiert oder aktiviert, erkennt der Kunde an, dass (i) Dienste von Drittanbietern nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen; (ii) OneStock keine Haftung für Dienste von Drittanbietern OneStock ; und (iii) die Anbieter dieser Dienste von Drittanbietern im Zusammenhang mit der Interoperabilität und dem Support dieser Dienste von Drittanbietern mit den Diensten Zugriff auf Kundendaten haben können. Soweit der Kunde den Zugriff auf oder die Übermittlung von Kundendaten über einen Dienst eines Drittanbieters genehmigt, OneStock nicht für die Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Löschung dieser Kundendaten verantwortlich.
2.2 Professionelle Dienstleistungen. Wenn ein Bestellformular professionelle Dienstleistungen umfasst (einschließlich Kontoeinrichtung, Aktivierung, Schulung oder anderer technischer Dienstleistungen, die von OneStock Zusammenhang mit den Diensten erbracht werden), gelten für diese professionellen Dienstleistungen die OneStock .
2.3 Testdienste. OneStock dem Kunden Dienste auf Testbasis anbieten, bis der frühere der folgenden Zeitpunkte eintritt: (i) das Ende des jeweiligen Testzeitraums; (ii) der Beginn eines Abonnements für die Dienste, das der Kunde gemäß einem Bestellformular erwirbt; oder (iii) eine Kündigung des Tests durch OneStock beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen durch Zusendung einer Kündigungsmitteilung mit sofortiger Wirkung an den Kunden. DIE EVALUIERUNGSDIENSTE WERDEN „WIE BESEHEN“ AUSSCHLIESSLICH ZU BEGRENZTEN EVALUIERUNGSZWECKEN BEREITGESTELLT.
Während der Laufzeit und gemäß der vom Kunden im Bestellformular getroffenen Wahl:
3.1 Support. OneStock Support für die vom Kunden im Bestellformular ausgewählten und in den OneStock unter https://www.onestock-retail.com/en/legals/request-documents/ beschriebenen autorisierten Nutzer („Support“); und
3.2 SLA. Für die Plattform gilt das OneStock Level Agreement („SLA“), das unter https://www.onestock-retail.com/en/legals/request-documents/ abrufbar ist.
4.1 Zahlung. Der Kunde ist verpflichtet, OneStock in dem jeweiligen Bestellformular aufgeführten Gebühren gemäß den darin enthaltenen Bedingungen („Gebühren“) OneStock zu entrichten. Alle Beträge sind in der im Bestellformular angegebenen Währung ausgewiesen und in dieser Währung zu zahlen. Der Kunde hat Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung zu begleichen. Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar, und sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden Gebühren aus keinem Grund zurückerstattet oder anteilig verrechnet. Übersteigt die Nutzung des Kunden die in einem Bestellformular angegebene Abonnementmenge, ist der Kunde für die Zahlung etwaiger Mehrkosten auf der Grundlage der im jeweiligen Bestellformular festgelegten Tarife verantwortlich. Wenn der Kunde eine Rechnung (oder einen Teil davon) in gutem Glauben bestreitet, muss er OneStock zum Fälligkeitsdatum der Rechnung (a) eine schriftliche Mitteilung, (b) eine angemessene Begründung für die Bestreitung und (c) die Zahlung des unbestrittenen Teils der Rechnung vorlegen. Für unbezahlte Rechnungen fallen Finanzierungsgebühren in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz an, je nachdem, welcher niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten. Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte OneStock den Zugang zum Dienst bei Nichtzahlung fälliger Gebühren nach einer dreißigtägigen (30) Mahnung aussetzen, wobei OneStock den Dienst nach erfolgter Zahlung OneStock .
4.2 Preisanpassung. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich anders vorgesehen, (i) können die Gebühren jährlich ohne weitere Ankündigung angepasst werden, wobei eine solche Erhöhung 2 % oder den jährlichen Anstieg des für den Rechtssitz des Kunden maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nicht überschreiten darf, je nachdem, welcher Wert höher ist; (ii) erfolgt die Verlängerung von Abonnements zu Sonder- oder Einmalpreisen zu dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Verlängerung geltenden Listenpreis OneStock; und (iii) sollte die Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften zu irgendeinem Zeitpunkt die Kosten oder Risiken OneStockbei der Erbringung der Dienste wesentlich erhöhen oder sollten wesentliche Dienstleister OneStockzusätzliche Gebühren erheben, OneStock seine Gebühren unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gegenüber dem Kunden erhöhen, und der Kunde hat am Ende dieser Frist das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an OneStock sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.3 Steuern. Alle in dieser Vereinbarung genannten oder genannten Beträge und Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Zölle, Abgaben, Tarife und sonstige staatliche Abgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer) (zusammenfassend „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die auf seine Bestellungen anfallen, mit Ausnahme der Einkommensteuer OneStock.
5.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem im ersten von den Parteien unterzeichneten Bestellformular angegebenen Datum in Kraft und bleibt für die gesamte Laufzeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossenen Bestellformulare gültig, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird (die „Laufzeit“).
5.2 Laufzeit des erworbenen Abonnements. Die Laufzeit jedes Abonnements ist im jeweiligen Bestellformular festgelegt. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängern sich die Abonnements automatisch um weitere Laufzeiten, die der ablaufenden Abonnementlaufzeit entsprechen, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit mit, dass sie das Abonnement nicht verlängern will. Vorbehaltlich Abschnitt 4.2 ändern sich die Preise während einer Verlängerungslaufzeit nicht gegenüber der unmittelbar vorangegangenen Laufzeit, es sei denn, OneStock dem Kunden mindestens fünfundvierzig (45) Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Laufzeit schriftlich eine Preiserhöhung mitgeteilt.
5.3 Kündigung. Verletzt eine der Parteien eine ihrer Pflichten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in erheblicher Weise und wird dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes durch die nicht verstoßende Partei an die verstoßende Partei behoben, kann die nicht verstoßende Partei diese Vereinbarung oder das entsprechende Bestellformular kündigen. Darüber hinaus kann jede Partei alle Bestellformulare und diese Vereinbarung mit Wirkung zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls die andere Partei (i) zahlungsunfähig wird, in Konkurs geht oder eine ähnliche finanzielle Sanierung durchführt oder sich rechtlich zu einer solchen Sanierung verpflichtet oder (ii) ihre Rechte oder Vermögenswerte zugunsten ihrer Gläubiger abtritt.
5.4 Folgen der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung erlischt der Zugang des Kunden zu den Diensten. Im Falle einer Kündigung aufgrund eines wesentlichen Vertragsverstoßes des Kunden gemäß Abschnitt 5.3 (Kündigung) hat der Kunde OneStock fälligen Gebühren zu zahlen, die sich aus den gekündigten Bestellformularen für den gesamten darin festgelegten Abonnementzeitraum ergeben. Im Falle einer Kündigung aufgrund eines wesentlichen Vertragsverstoßes OneStockgemäß Abschnitt 5.3 (Kündigung) OneStock dem Kunden einen anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten Gebühren für Dienste, die gemäß den geltenden Bestellformularen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung nicht erbracht wurden. Zur Klarstellung: Die Kündigung dieser Hauptabonnementvereinbarung führt zur Beendigung aller ausstehenden Bestellformulare.
5.5 Datenübertragbarkeit und Löschung. Auf Antrag des Kunden und vorbehaltlich der hierin festgelegten Rechte und Pflichten der Parteien, der innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung gestellt werden muss, OneStock wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die Kundendaten zum Export oder Download zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist OneStock nicht mehr verpflichtet, Kundendaten zu pflegen oder bereitzustellen, und wird danach alle Kopien der Kundendaten in den Systemen OneStockoder anderweitig im Besitz oder unter der Kontrolle OneStocklöschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
5.6 Fortbestehende Bestimmungen. Die Abschnitte und Unterabschnitte mit den Überschriften „Gebühren und Kosten“ (soweit noch Zahlungsverpflichtungen bestehen), „Wirkungen der Kündigung“, „Datenübertragbarkeit und -löschung“, „Haftungsausschlüsse“, „Vertrauliche Informationen“, „Eigentumsrechte“, „Gegenseitige Freistellung“, „Haftungsbeschränkung“ und „Allgemeine Bestimmungen“ bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.
6.1 Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass: (i) sie eine nach den Gesetzen der Rechtsordnung, in der sie gegründet wurde, ordnungsgemäß gegründete und rechtsgültig bestehende Gesellschaft ist; (ii) sie über die volle gesellschaftsrechtliche Befugnis und Vollmacht verfügt und alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen eingeholt hat, um diesen Vertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen; (iii) diese Vereinbarung für sie rechtsverbindlich und gemäß ihren Bestimmungen durchsetzbar ist; und (iv) der Abschluss, die Aushändigung und die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht im Widerspruch zu einer Vereinbarung, Urkunde, einem Urteil oder einer Abmachung stehen, sei sie mündlich oder schriftlich, an der sie beteiligt ist oder durch die sie gebunden sein könnte.
6.2 OneStock . OneStock , dass während der Laufzeit: (i) OneStock die allgemeine Sicherheit der Dienste nicht wesentlich OneStock ; (ii) die Dienste in allen wesentlichen Punkten gemäß der Dokumentation funktionieren; und (iii) OneStock die allgemeine Funktionalität der Dienste nicht wesentlich OneStock . Unbeschadet der hierin festgelegten Verpflichtungen OneStockbestehen die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei einer Verletzung der Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt 6.2 darin, die in den Abschnitten 5.3 und 5.4 vorgesehenen ausdrücklichen Rechte auszuüben oder die im geltenden SLA festgelegten entsprechenden Gutschriften geltend zu machen.
6.3 Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde versichert, gewährleistet und verpflichtet sich, dass (i) alle im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Kundendaten vom Kunden oder in dessen Auftrag in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen erhoben und bereitgestellt wurden; (ii) er Inhaber aller Rechte, Titel und Ansprüche an den Kundendaten ist oder dass der Kunde anderweitig alle erforderlichen Rechte an den Kundendaten gesichert hat, die erforderlich sind, um den Zugriff, die Nutzung und die Weitergabe derselben gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen; (iii) er die Dienste nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen sowie dieser Vereinbarung und allen von OneStock bereitgestellten relevanten Unterlagen nutzen wird; und (iv) er wird OneStock keine Kundendaten OneStock stellen, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, die besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf persönliche Finanzdaten, persönliche Gesundheitsdaten, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act („HIPAA“) unterliegen, sowie Kreditkartendaten, die den vom PCI Security Standards Council („PCI“) erlassenen Standards und deren internationalen Entsprechungen unterliegen.
6.4 Haftungsausschluss. SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNGSERBRINGUNG ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN, IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG. ONESTOCK GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH (A) DER EIGNUNG ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER DIENSTLEISTUNGEN, (B) DER ERGEBNISSE, DIE DER KUNDE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN ERZIELEN KANN, (C) DER EIGNUNG DER DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER (D) DIENSTLEISTUNGEN DRITTER.
7.1 Definition vertraulicher Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offenlegt und die als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; zu den vertraulichen Informationen OneStockgehören die Dienste, und zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Preisgestaltung) sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe, Quellcode und Geschäftsprozesse, die von dieser Partei offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen einer offenlegenden Partei gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird; (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (iii) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder herangezogen wurden.
7.2 Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei hat beim Schutz der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie beim Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch mindestens die gebotene Sorgfalt). Die empfangende Partei darf (i) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke verwenden, die über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung hinausgehen, und (ii) sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigt, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nur an diejenigen ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie der ihrer verbundenen Unternehmen weitergeben, die (A) diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind, und (B) Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei haben, die mit den hierin enthaltenen übereinstimmen. Keine der Parteien darf die Bestimmungen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von (1) ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern oder (2) im Zusammenhang mit einer bona fide Due-Diligence-Prüfung für eine Finanzierung, einen Erwerb oder eine ähnliche Transaktion, wobei in jedem Fall Vertraulichkeitsverpflichtungen im Einklang mit dieser Vereinbarung gelten. Eine empfangende Partei haftet für Verstöße gegen die hierin festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen durch Dritte, denen sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung OneStock , Daten über die Nutzung und Leistung des Dienstes zu erheben und zu verwenden, um den Dienst zu analysieren und zu verbessern sowie zur Verbreitung in allgemeinen Benchmarking-Daten und Branchenberichten, vorausgesetzt, dass alle gemeldeten Nutzerdaten aggregiert und anonymisiert werden, sodass keine personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Nutzer offengelegt werden.
7.3 Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei unterrichtet die offenlegende Partei vorab über die vorgeschriebene Offenlegung (soweit dies rechtlich zulässig ist) und leistet ihr auf deren Kosten angemessene Unterstützung, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte.
8.1 Kundendaten. Im Verhältnis zwischen den Parteien bleiben, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Lizenzen, alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Kundendaten das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden.
8.2 OneStock. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind und bleiben alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Diensten sowie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken davon (einschließlich aller Ideen, Konzepte, Erfindungen, Systeme, Plattformen, Aktualisierungen, Software, Techniken, Methoden, Verfahren, Algorithmen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen technologischen Umsetzungen und Informationen, auf denen die Dienste basieren) das alleinige und ausschließliche Eigentum von OneStock.
8.3 Keine Lizenz. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, gewährt keine der Parteien der anderen Partei eine Lizenz oder sonstige Rechte, Ansprüche oder Anteile in Bezug auf die vertraulichen Informationen, die Dienstleistungen oder die Kundendaten.
9.1 Allgemeine Verpflichtungen. Jede Partei hat Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, die sie unter Berücksichtigung der Art, des Zwecks und der Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Diensten als angemessen im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze (wie in der DPA definiert) erachtet.
9.2 OneStock . OneStock ein wirtschaftlich angemessenes Informationssicherheitsprogramm einführen und aufrechterhalten, das geeignete administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen umfasst, die darauf ausgelegt sind, (a) die Sicherheit und Vertraulichkeit des Dienstes und der Kundendaten zu schützen und (b) vor versehentlichem Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Änderung oder Offenlegung zu schützen, wie in OneStock beschrieben.
9.3 DPA. Die Bestimmungen der OneStock werden hiermit durch Verweis einbezogen und gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten (im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze) durch OneStock die Teil der Kundendaten sind.
10.1 Freistellung durch OneStock. OneStock den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden geltend gemacht oder erhoben werden, weil dieser behauptet, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht, und wird den Kunden von allen Schäden, Anwaltskosten und Kosten, die diesen Dritten endgültig zugesprochen werden, oder für alle Beträge, die OneStock eines Vergleichs über eine solche Forderung gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 10.4 (Entschädigungsverfahren) gezahlt hat.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Ansprüche, die auf folgenden Punkten beruhen oder sich daraus ergeben: (i) den Kundendaten; (ii) Diensten Dritter; (iii) den Diensten oder Teilen bzw. Komponenten davon, die (A) nicht streng im Einklang mit dieser Vereinbarung oder in einer Umgebung, auf einer Plattform oder mit Geräten genutzt werden, für die sie nicht konzipiert oder vorgesehen waren; (B) ganz oder teilweise gemäß Kundenspezifikationen erstellt wurden; (C) vom Kunden oder einem im Namen des Kunden handelnden Dritten modifiziert oder verändert wurden; oder (D) mit anderen Produkten, Diensten, Prozessen, Inhalten oder Materialien kombiniert wurden, die nicht von OneStock bereitgestellt wurden, OneStock die mutmaßliche Rechtsverletzung ohne eine solche Kombination nicht eingetreten wäre. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten ebenfalls nicht für (E) jede fortgesetzte mutmaßlich rechtsverletzende Handlung nach einer entsprechenden Benachrichtigung oder der Bereitstellung von Änderungen, die die mutmaßliche Rechtsverletzung hätten vermeiden können, oder (F) jegliche Ansprüche, die auf einem Verstoß des Kunden, der verbundenen Unternehmen des Kunden oder der autorisierten Nutzer des Kunden gegen diese Vereinbarung beruhen oder sich daraus ergeben (A) bis (F) zusammenfassend als „ausgeschlossene Ansprüche“ bezeichnet).
10.2 Rechtsverletzung. OneStock Informationen über einen Anspruch wegen Rechtsverletzung oder unerlaubter Aneignung, der sich unmittelbar aus den Diensten ergibt (und nicht aus einem ausgeschlossenen Anspruch), OneStock nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden (i) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechtsverletzung oder unerlaubte Aneignung mehr darstellen; (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung einholen oder (iii) falls (i) und (ii) trotz angemessener Bemühungen OneStock OneStock nicht durchführbar sind, das Abonnement des OneStock für die Dienste OneStock und dem Kunden einen anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit der gekündigten Abonnements zurückerstatten. Die Abschnitte 10.1 und 10.2 legen die alleinige Haftung von OneStock und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für jegliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter in Bezug auf die Dienste fest.
10.3 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird OneStock alle Ansprüche verteidigen, die OneStock Dritten gegen OneStock geltend gemacht oder erhoben werden, (i) in denen behauptet wird, dass Kundendaten oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen Schutz- oder Datenschutzrechte dieser Dritten verletzen, beeinträchtigen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht, Anordnungen, Vorschriften oder Bestimmungen verstoßen, oder (ii) die sich aus ausgeschlossenen Ansprüchen ergeben, und wird OneStock allen Schäden, Anwaltskosten und Kosten freistellen und schadlos halten, die solchen Dritten endgültig zugesprochen werden, oder für alle Beträge, die der Kunde im Rahmen eines Vergleichs über einen solchen Anspruch gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 10.4 (Freistellungsverfahren) gezahlt hat.
10.4 Verfahren zur Freistellung. Jeder Anspruch auf Freistellung im Rahmen dieser Vereinbarung setzt voraus, dass die freigestellte Partei (i) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich des Anspruchs zu übertragen, wobei die entschädigte Partei auf eigene Kosten mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl an der Verteidigung des Anspruchs teilnehmen darf und wobei die entschädigte Partei nicht für einen Vergleich haftet, dem sie nicht schriftlich zugestimmt hat, wobei eine solche Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf; und (iii) der entschädigenden Partei auf deren Kosten jede angemessene Unterstützung zu gewähren.
11.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER FORM EINES ANSPRUCHS ODER EINER KLAGE (OB AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG), FÜR INDIREKTE, STRAFRECHTLICHE, NEBEN-, VERTRAUENS-, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN VERLUST VON GESCHÄFTEN, UMSÄTZEN, GEWINNEN UND FIRMENWERT.
ONESTOCK HAFTET IN KEINEM FALL FÜR NUTZUNGSUNTERBRECHUNGEN, VERLUSTE ODER UNGENAUIGKEITEN DER DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR KOSTEN, DIE DURCH DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZTECHNOLOGIEN, -WAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN.
IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER FORM EINER FORDERUNG ODER KLAGE (OB AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG), FÜR SCHÄDEN, DIE INSGESAMT DIE BETRÄGE ÜBERSTEIGEN, DIE AN SIE (IM FALL VON ONESTOCK) ODER VON IHR ZU ZAHLENDEN BETRÄGE (IM FALL DES KUNDEN) IM RAHMEN DES GELTENDEN AUFTRAGSFORMULARS IN DEN VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIESE BESCHRÄNKUNGEN SIND VON ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG UNABHÄNGIG UND GELTEN UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES HIERIN VORGESEHENEN RECHTSBEHELFS.
11.2 AUSNAHMEN. DIE IN ABSCHNITT 11.1 GENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR (i) DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH IHRE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN ODER BETRUG IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG VERURSACHT WURDEN; (ii) die Freistellungsverpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 10; (iii) die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Onestock im Rahmen dieser Vereinbarung.
12.1 Beziehung zwischen dem Kunden und OneStock. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Vertragspartnern. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Vertretungsverhältnis, keine Personengesellschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis, und der Kunde ist in keiner Weise befugt, OneStock irgendeiner Hinsicht zu verpflichten oder zu versuchen, OneStock zu verpflichten. Wenn der Kunde einen externen Zahlungsdienstleister zur Bezahlung der Dienstleistungen nutzt, erkennt der Kunde hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (i) dieser externe Zahlungsdienstleister die Dienstleistungen nicht von OneStock erwirbt OneStock an den Kunden weiterverkauft und daher keine Vertragspartei dieser Vereinbarung ist; und (ii) kein Vertrag zwischen OneStock dem Zahlungsdienstleister des Kunden besteht, selbst wenn die Bestellung dieses Zahlungsdienstleisters vorgibt, OneStock seine Standard-Einkaufsbedingungen zu binden.
12.2 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem geltenden Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen jeglicher Rechtsordnung), und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der für den Rechtssitz des Kunden zuständigen Gerichtsbarkeit:
| OneStock | Rechtssitz des Kunden | Anwendbares Recht | Zuständigkeit |
|---|---|---|---|
| OneStock | Frankreich und andere nicht genannte Regionen | französisches Recht | Gerichte in Toulouse |
| OneStock | Großbritannien, Deutschland, Irland und der asiatisch-pazifische Raum | England und Wales | Gerichte in England und Wales |
| OneStock | USA, Kanada und Südamerika | Bundesstaat New York, USA | Bundesstaat New York, USA |
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird in seiner Gesamtheit ausdrücklich von dieser Vereinbarung ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anwendung auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen. OneStock berechtigt, weltweit bei jedem Gericht Unterlassungsansprüche oder andere Rechtsbehelfe geltend zu machen, um seine Rechte an geistigem Eigentum zu schützen oder durchzusetzen.
12.3 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterbringung der Dienstleistungen oder die Nichterfüllung dieser Vereinbarung, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Zu solchen Verzögerungen zählen unter anderem Feuer, Explosionen, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, staatliche Gesetze, Maßnahmen, Anordnungen oder Vorschriften sowie Streiks oder Arbeitskonflikte, sofern diese nicht auf Verschulden oder Fahrlässigkeit der verzögerten Partei zurückzuführen sind. Ein solcher Grund für eine Verzögerung besteht nur so lange, wie das Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verzögerten Partei liegt. Die verzögerte Partei hat jedoch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die durch ein solches Ereignis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursachten Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Diese Bestimmung befreit nicht von der Zahlung der gemäß dieser Vereinbarung fälligen Gebühren, sofern OneStock die in dieser Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen OneStock erbringt.
12.4 Kein Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt von der anderen Partei die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Partei, solche Bestimmungen durchzusetzen; ebenso wenig gilt der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung als Verzicht auf die Geltendmachung weiterer Verstöße gegen dieselbe Bestimmung.
12.5 Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind den Parteien per E-Mail zuzustellen, wobei eine Kopie an ihre jeweiligen Postanschriften zu senden ist. Mitteilungen an den Kunden sind an die in dem jeweiligen Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Mitteilungen an OneStock an legal@onestock-retail.com zu senden. Die Parteien können durch eine gültige schriftliche Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung andere Adressen benennen. E-Mail-Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sobald der Empfang elektronisch bestätigt wurde. Schriftliche Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt bei Erhalt, wenn sie persönlich übergeben werden; am Tag nach dem Versand, wenn sie per anerkanntem Übernacht-Kurierdienst zur Zustellung am nächsten Tag versandt wurden; oder bei Erhalt, wenn sie per Einschreiben oder mit Rückschein versandt wurden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass OneStock dem Kunden Mitteilungen bezüglich seines Kontos oder der Dienste über die Dienste zusenden OneStock , die mit ihrem Erhalt als wirksam gelten.
12.6 Werbung. Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass sein Name und sein Logo in Kundenlisten aufgeführt werden, die im Rahmen der Marketing- und Werbemaßnahmen OneStockveröffentlicht werden können.
12.7 Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise; vorbehaltlich jedoch, dass jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (zur Klarstellung: einschließlich aller Bestellformulare) nach Benachrichtigung der anderen Partei, jedoch ohne deren Zustimmung, an ihre verbundene Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten darf.
12.8 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (zur Klarstellung: einschließlich aller Bestellformulare und geltenden Anhänge) stellt die vollständige und ausschließliche Niederschrift der gegenseitigen Absprachen der Parteien dar und ersetzt sowie hebt alle früheren und gleichzeitigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung auf; sie hat Vorrang vor allen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen in Bestellungen, Bestätigungen oder sonstigenOneStock . Eine Bestellung des Kunden kann als Bestellformular verwendet werden, wenn sie (i) die zu erwerbenden Produkte, deren Preis und den geltenden Leistungszeitraum (d. h. die Abonnementlaufzeit) angibt und (ii) diese Bestellung von OneStock schriftlich akzeptiert wird OneStock z. B. durch Ausstellung einer Rechnung). Die Annahme eines Bestellformulars/einer Bestellung OneStockist nur wirksam, wenn der Kunde alle Bestimmungen dieser Vereinbarung akzeptiert; etwaige widersprüchliche oder zusätzliche Bestimmungen in einer solchen Bestellung (oder einer damit verbundenen Bestellung, Bestätigung oderOneStock anderen,OneStock OneStockOneStock ) werden hiermit abgelehnt, sind nichtig und unwirksam, und diese Vereinbarung gilt ohne Änderungen oder Ergänzungen. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet ist und ausdrücklich auf diese Vereinbarung Bezug nimmt; alle Verweise auf diese Vereinbarung gelten als einschließlich etwaiger Änderungen derselben.
12.9 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, so gilt diese Bestimmung als nichtig, während die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft bleiben.
12.10 Exportkontrolle. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste alle Export- und Importgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer zuständiger Rechtsordnungen einzuhalten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden (i) versichert und gewährleistet der Kunde, dass er nicht auf einer Liste der USA, des Vereinigten Königreichs, der EU oder einer anderen zuständigen Regierung als verbotene oder eingeschränkte Partei aufgeführt ist oder seinen Sitz in einem Land hat (oder Staatsangehöriger eines solchen Landes ist), das einem Embargo der USA, des Vereinigten Königreichs, der EU oder einer anderen zuständigen Regierung unterliegt oder von den USA, dem Vereinigten Königreich, der EU oder einer anderen zuständigen Regierung als „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft wurde, und (ii) der Kunde darf nicht (und darf auch keinem seiner autorisierten Nutzer oder anderen Personen gestatten) auf die Dienste unter Verstoß gegen geltende Exportembargos, -verbote oder -beschränkungen zuzugreifen oder diese zu nutzen.
13.1 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt beherrscht, von diesem beherrscht wird oder mit diesem unter gemeinsamer Beherrschung steht. „Beherrschung“ bedeutet im Sinne dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die direkte oder indirekte Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.
13.2 „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert wurde. Zu den autorisierten Nutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Beauftragte des Kunden sowie Dritte gehören, mit denen der Kunde geschäftlich zu tun hat.
13.3 „Kundendaten“ bezeichnet alle Inhalte, Daten und sonstigen Informationen, die vom Kunden oder von einem Dritten im Namen des Kunden an die Plattform übermittelt, hochgeladen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden (einschließlich aller Änderungen, die von autorisierten Benutzern daran vorgenommen werden).
13.4OneStock bzw. „DPA“ bezeichnet den Datenverarbeitungsvertrag, der unter https://www.onestock-retail.com/legals/dpa/ abrufbar ist.
13.5OneStock bezeichnet die in Anhang 2 der OneStock festgelegten Bedingungen.
13.6 „Bestellformular“ bezeichnet ein Bestelldokument, das ausdrücklich auf diese Vereinbarung verweist, einschließlich etwaiger Nachträge und Ergänzungen dazu, das von den Vertragsparteien (oder einem verbundenen Unternehmen) unterzeichnet wurde, in dem die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen aufgeführt sind und das durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
13.7 „Plattform“ bezeichnet Omnichannel proprietäre SaaS Omnichannel OneStock, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt wird.
13.8 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Produkte und/oder Dienstleistungen OneStock, die OneStock Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und wie in einem entsprechenden Bestellformular näher beschrieben bereitstellt, einschließlich der Plattform, der Dokumentation und aller Supportleistungen, die OneStock Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Bereitstellung dieser Produkte und/oder Dienstleistungen erbringt. „Dienstleistungen“ schließen Dienstleistungen Dritter aus.
13.9 „Dienste von Drittanbietern“ bezeichnet Online-Anwendungen und Offline-Softwareprodukte, die auf Anweisung des Kunden von einemOneStock bereitgestellt werden und mit den Diensten zusammenarbeiten.
Einsatz
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